Häufige Fragen

WIE MELDE ICH MEIN KIND KRANK?

Bitte teilen Sie uns bis 7.45 Uhr mit, wenn Ihr Kind krank ist. Bitte schreiben Sie dafür eine E-Mail an das Lerngruppenteam oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Teilen Sie uns mit, wie lange Ihr Kind voraussichtlich krank ist und machen Sie eine neue Krankmeldung, wenn sich diese Zeit verlängert.


WIE KANN ICH MEIN KIND BEURLAUBEN LASSEN?

Möchten Schüler*innen eine gesonderte Befreiung vom Unterricht erhalten (z.B. wegen einer Familienfeier, eines Arztbesuches, eines Todesfalls o.ä.), so müssen die Erziehungsberechtigten diese in jedem Fall schriftlich beantragen. Befreiungen bis zu einem Tag können die Lehrer*innen gewähren, Befreiungen, für mehr als einen Tag oder für einen oder mehrere Tage direkt vor oder nach den Ferien müssen mit Begründung an die Schulleitung gestellt werden. Einer Verlängerung der Ferien zugunsten einer Urlaubsreise kann in der Regel nicht zugestimmt werden.


WO BEKOMME ICH EINE SCHULGELDBESCHEINIGUNG?

Falls Sie eine Bescheinigung für das gezahlte Schulgeld für das Finanzamt brauchen, wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung, Frau Sabine Hübner (s.huebner@alsterdorf.de).

Bescheinigungen über das für die Ferienbetreuung gezahlte Geld erhalten Sie im Schulbüro.


WAS BEKOMMEN DIE KINDER DIESE WOCHE ZUM MITTAGESSEN?

Wir bestellen das Mittagessen bei Kreative Gemeinschaftsverpflegung Rainer Bothe.


WELCHE KOSTEN SIND MIT DEM BESUCH DER SCHULE VERBUNDEN?

Die Schulkosten betragen für das Schuljahr 2025/26 186 Euro pro Monat. Hinzu kommen noch 65 Euro im Monat für das Mittagessen. Ein Schulgeld erheben die meisten Schulen in freier Trägerschaft, da der Staat Privatschulen nicht die gesamten Kosten von Schüler*innen refinanziert und das Defizit über das Schulgeld ausgeglichen werden muss. Die Schulkosten sind so kalkuliert, dass sie 12 Monate im Jahr bezahlt werden müssen. Schulgeldermäßigungen sind möglich, hierzu stellen Sie nach Aufnahme Ihres Kindes einen Antrag an die Schule. Ein Schulbesuch an unserer Schule scheitert nicht an der finanziellen Situation im Elternhaus. Lernmaterial, das in der Schule verbleibt, stellt die Schule – es gibt kein Büchergeld. Verbrauchsmaterial und Materialien, die Ihr Kind auch über die Schulzeit hinaus benötigt, wie zum Beispiel Stifte und Hefte, stellen die Eltern.


WIE KANN EIN SCHULWECHSEL GESCHEHEN?

Ein Schulwechsel von einer anderen Schule ist jederzeit möglich, unter der Voraussetzung, dass ein passender Platz in einer Lerngruppe frei ist. Füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und fügen entsprechende Unterlagen der Anmeldung, die Sie bitte an die angegebene Adresse schicken, bei. Die Schule nimmt Schüler*innen in eine Warteliste auf und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.


WOHER KOMMEN DIE Lehrer*innen

Anders als im Staat bewerben sich an einer Schule in freier Trägerschaft die Pädagogen direkt – sie sehen in den Bugenhagenschulen die Möglichkeit, (reform-) pädagogische Ideale auch tatsächlich umsetzen zu können und sie haben Lust, an einer evangelischen Schule zu arbeiten. Die Zusammenarbeit ist geprägt durch Vertrauen, gegenseitige Akzeptanz, Offenheit und Sachlichkeit. Alle Mitarbeitenden stellen ihre fachlichen Kompetenzen den Kolleg*innen der gesamten Schule zur Verfügung. Die Pädagogen sind nicht verbeamtet, werden aber nach KTD bezahlt, das heißt, sie bekommen ein Gehalt, das dem von Lehrer*innen im Staatsdienst angeglichen ist. Häufig haben die Pädagogen zusätzliche Ausbildungen wie Medienpädagogik, Theaterpädagogik, Montessoridiplom etc. und bilden sich darüber hinaus regelmäßig fort.